Hier finden Sie alles rund um unsere Altersabteilung
Gemäß Niedersächsischen Brandschutzgesetzes müssen alle aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden nach Vollendung ihres 63. Lebensjahres, eventuell auch schon früher aus gesundheitlichen Gründen, in die Altersabteilung der Feuerwehr wechseln.
Die Kameraden der Altersabteilung gehören weiterhin zur Feuerwehr allerdings verrichten sie keinen aktiven Dienst mehr. Sie werden aber bei allen Dienstabenden und zur Jahreshauptversammlung sowie bei Kameradschaftsabenden, Fahrten, Ausflügen, immer eingeladen und auch gern gesehen. Sie sind ein fester Bestandteil unserer Wehr auf die wir uns immer verlassen können.
Es werden aber auch von der Altersabteilung Aktivitäten geplant, zu denen dann der Ortsbrandmeister und Stellvertreter eingeladen werden und wenn es die Zeit zulässt nehmen wir natürlich auch gern daran teil.